Als ich Ende 2014 in die Selbstständigkeit gestartet bin, brauchte ich nicht viel mehr als einen Computer, einen Schreibtisch mit passendem Stuhl und einen stabilen Internetzugang. Trotzdem war mir der Gründungszuschuss eine große Hilfe – ich habe nämlich direkt in Vollzeit angefangen. Ohne Netz und doppelten Boden.

Ein Onlinebusiness zu betreiben kostet deutlich mehr, als du in der Gründungsphase vielleicht denkst. Dennoch ist die Selbstständigkeit im Netz mit viel weniger Startkapital zu realisieren als beispielsweise eine Gründung im Handwerk. Fraglos! Aber so oder so ist finanzielle Unterstützung (gerade am Anfang) nicht zu verachten.

Die Krankenversicherung will bezahlt werden, Miete, Strom und Heizung (anteilig, wenn du im Homeoffice werkelst) fallen an, du brauchst Software-Lizenzen und weiß der Himmel was noch. Ob du in die Selbstständigkeit im Netz startest oder dich offline selbstständig machen willst – die Frage nach dem notwendigen Kapital stellt sich in jedem Fall.

Ich habe dir hier eine Sammlung von Förderleistungen zusammengestellt, die dir beim Einstieg in deine Selbstständigkeit möglicherweise helfen. Wenn du also gründen willst, denk daran, dich nach passenden Fördermitteln und Beratungsleistungen umzuschauen.

Grundsätzlich kannst du Programme von Bund, Ländern und der EU in der Förderdatenbank des Deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie recherchieren. Verlass dich aber nicht allein darauf, denn es gibt immer wieder Änderungen und Ergänzungen. Was es gestern noch nicht gab, kann heute schon die perfekte Förderung für dich sein.

 

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Für Arbeitslose, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und in diesem Zuge ihre Arbeitslosigkeit beenden, besteht die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Gründung ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht.Kümmere dich also möglichst frühzeitig darum und sprich mit deiner Arbeitsvermittlerin oder deinem Arbeitsvermittler darüber.

Du brauchst zudem die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle wie der IHK, HWK oder Bank, die belegt, dass dein Geschäftsmodell und deine persönlichen Voraussetzungen dafür sprechen, dass deine Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat.

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II, oft als Hartz IV bezeichnet), die eine hauptberufliche Selbständigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Wochenstunden planen, können beim zuständigen Jobcenter ein Einstiegsgeld als Zuschuss beantragen.

 

Gründung aus der Hochschule

Hochschulabsolventen, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende, die sich direkt aus dem Studium heraus selbstständig machen, können sich um ein EXIST-Gründerstipendium bewerben. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.

Über EXIST werden innovative, technologieorientierte Gründungsvorhaben und wissensbasierte Dienstleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gefördert.

 

Gründung mit KFW-Gründerkredit – auch in der Nebenerwerbsgründung

Einen Kredit der KFW, den ERP-Gründerkredit – Startgeld, können Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen in Anspruch nehmen. Diese Fördermöglichkeit kann auch von Selbstständigen im vorläufigen Nebenerwerb in Anspruch genommen werden.

Für Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen gibt es darüber hinaus noch einen weiteren KFW-Kredit: Das ERP-Kapital für Gründung – dieses ist allerdings nicht für Unternehmen im Nebenerwerb zugänglich.

Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler und junge mittelständische Unternehmen, die höchstens fünf Jahre am Markt tätig sind, erhalten gegebenenfalls auch den ERP-Gründerkredit – Universell.

 

Gründungsförderung für bestimmte Zielgruppen

Für Existenzgründer und kleine Technologieunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU stellt der High-Tech-Gründerfonds eine Option dar. Diese Seedfinanzierung soll Gründer und Unternehmer unterstützen, die mit Fokus auf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ans Werk gehen:

Die Mittel aus dem High-Tech-Gründerfonds sollen solche Vorhaben im Rahmen der Forschung und Entwicklung bis zur Bereitstellung eines Prototyps bzw. de „Proof of Concept“ unterstützen – oder bis zur Markteinführung begleiten.

Kleine und mittelständische innovative Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland können eine Beteiligung mit der coparion GmbH & Co. KG eingehen. Voraussetzung ist, dass das Technologieunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zehn Jahre sein darf.

Start-ups und Jungunternehmen, die in Deutschland als Kapitalgesellschaft gegründet wurden, sind die Zielgruppe des German Accelerator Program der German Entrepreneurship GmbH. Der German Accelerator unterstützt deutsche Start-ups und Jungunternehmen beim Eintritt in den US-Markt und den südostasiatischen Markt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Existenzgründer mit der Möglichkeit zur Teilnahme am Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen. Ziel ist die Förderung innovativer Unternehmensgründungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). In zwei Ausschreibungsrunden jährlich werden jeweils bis zu sechs Hauptpreise und maximal fünfzehn Zusatzpreise vergeben.

Natürliche Personen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen können über Mikrofinanzinstitute einen Antrag auf ein Darlehen im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland beantragen. Dieser Fonds soll den Zugang zu Kapital für kleinere unternehmerische Tätigkeiten verbessern.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland richtet sich in erster Linie an ausbildende Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Er kann darüber hinaus auch von gewerblich orientierten Sozialunternehmen und umweltorientierten Unternehmen genutzt werden. Ansprechpartner ist die jeweils zuständige „Mittelständische Beteiligungsgesellschaft“.

 

Förderung für Gründerinnen

Die Bundesweite Gründerinnenagentur bietet ein Verzeichnis von Beratungseinrichtungen für Gründerinnen in Deutschland an. Außerdem gibt es auf der Gründerinnen-Seite des Bundesministeriums für Energie und Wirtschaft Informationen zur Beratungsförderung vor und nach der Gründung.

Frag unbedingt auch beim LandFrauen-Verband in deiner Region nach speziellen Förderangeboten für Gründerinnen! Am besten googelst du „Landfrauen“ und deinen Wohnort oder Landkreis, um herauszufinden, an wen du dich vor Ort wenden kannst.

Aktuell läuft beispielsweise das Projekt „Selbst ist die Frau“, initiiert vom Deutschen LandFrauenverband mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In vielen Bundesländern gibt es ehrenamtliche Gründungslotsinnen (in Baden-Württemberg bin das beispielsweise ich).

 

Gründungsförderung durch Bundesländer

 

Baden-Württemberg

Wer eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit  „im Ländle“ anstrebt, kann einen Beratungsgutschein für Gründungsinteressierte beantragen. Der Antrag ist bei Neugründung, Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, einer Unternehmensübernahme, einer tätigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder einer Franchisenehmerschaft möglich.

Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen ist der bürokratische Aufwand deutlich kleiner. Du brauchst beispielsweise keinen Antrag zu stellen; es genügt, wenn du dich an die Partner der Beratungsgutscheine wendest.

Das Förderprogramm Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) unterstützt Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen (z.B. Kurse, Workshops, Coaching) im Bereich Einkommenskombinationen und -alternativen. Ziel ist die Unterstützung der Umorientierung und Diversifizierung, die Gründung und Weiterentwicklung von kleinen Unternehmen und neu gegründeter Netzwerkorganisationen durch Frauen.

 

Nordrhein-Westfalen

Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind – unter entsprechenden Voraussetzungen – dazu berechtigt, eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu beantragen.

Voraussetzung ist, dass es um den Bereich Landwirtschaft, Fisch- und Forstwirtschaft, nichtgewerblichen Gartenbau, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien oder ländliche Entwicklunggeht.

 

Bayern

Für Existenzgründer in Bayern, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt, bietet das Programm „Start?Zuschuss!“ Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung Möglichkeiten für einen Zuschuss. Gefördert werden technologieorientierte Unternehmensneugründungen durch eine Anlaufförderung für die zwanzig innovativsten Existenzgründer im Bereich Digitalisierung in Bayern.

Mit diesem Programm soll in allen Regionen Bayerns Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung und der Austausch zwischen etablierten Unternehmen und jungen Gründern zu gefördert werden.

Ein weiterer Zuschuss für Existenzgründer in Bayern kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) / Handwerkskammer (HWK) / dem Institut für Freie Berufe (IFB) in Form eines Vorgründungscoachings beantragt werden.

Förderberechtigt sind Menschen, die eine Gründung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe im Haupterwerb planen oder von einem bestehenden Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen. Ebenfalls förderfähig ist die Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern, bei der Antragstellende mindestens fünfzehn Prozent der Kapitalanteile übernehmen und Geschäftsführungsbefugnis besitzen.

 

Berlin

Für Unternehmerinnen mit kleinen Unternehmen, die ihren Sitz in Berlin haben, gibt es kostenfreie Beratungsangebote. Voraussetzung:  Du bist Klientin des Vereins Akelei e.V., eine existenzgründungswillige Frau in einer Krisensituation oder eine Frau mit Behinderung.

Für Frauen, die im Land Berlin ein kleines Unternehmen gründen wollen oder gegründet haben, gibt es den Akelei-Notfallfonds.

Ein Förderprogramm für Berliner Frauen mit Migrationshintergrund, die gründungsinteressiert sind oder schon ein Unternehmen führen, bietet das COMPETENZentrum für Selbständige (I.S.I. e.V. Initiative Selbständiger Immigrantinnen) Existenzgründungkurse sowie Einzel- und Gruppencoachings an.

 

Fördermittel für bestehende Unternehmen

Für Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) sowie Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (unabhängig vom Unternehmensalter) bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Förderprogramms Förderung unternehmerischen Know-howseinen Beratungszuschuss.

 

Gründungsförderung in Österreich und der Schweiz

Neugründer in Österreich können eine Befreiung von bestimmten Gebühren und Abgaben im Rahmen des Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) bei den Bezirks- und Regionalstellen Wirtschaftskammer beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betriebsinhaber (Neugründer oder Übernehmer) sich die letzten fünf Jahre nicht in derselben Weise selbstständig betätigt haben darf. Weder in Österreich, noch im Ausland.

Für Arbeitslose, die in der Vorbereitungsphase keine Arbeit, aber eine konkrete Geschäftsidee haben, gibt es in Österreich das Unternehmensgründungs-Programm des Arbeitsmarktservice. Hier werden auf Antrag Kosten für eine Unternehmensberatung und notwendige Ausbildungen übernommen.

Personen, die ohne eigenes Verschulden erwerbslos geworden sind, können eine Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen. Dazu musst du beim Schweizer Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV angemeldet sein und die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung erfüllen. Außerdem bist du mindestens 20 Jahre alt. Unter diesen Voraussetzungen kannst du ein Gesuch mit beiliegendem Entwurf des Projektes stellen.

Investoren/innen mit Wohnsitz in der Schweiz haben die Möglichkeit, für Gründungen von neuen Betrieben und deren erste Expansion über den SECO Start-up Fund (SSF) ein Darlehen zu erhalten.

Der SECO Start-up Fund ist ein Darlehensinstrument des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO.
Die Führung des Fonds ist der FINANCEcontact in Zürich übertragen.

Du siehst, es gibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz zahlreiche Möglichkeiten, Gründungsförderung zu erhalten. Wenn du weitere Programme kennst, schreib sie gerne in die Kommentare.