Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Digitale Produkte (Selbstlernkurse, E-Books, Bundles)

 

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden/ der Kundin für den Download Digitaler Produkte (Selbstlernkurse mit vorgefertigten Inhalten, E-Books und Bundles, z.B. die „Starterbox online coachen und unterrichten“).

(2) Das Angebot der digitalen Produkte richtet sich ausschließlich an Kundinnen und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind, oder Personen, die den Kurs für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt auf der Website der Anbieterin zustande, indem der Kunde oder die Kundin ihre Rechnungsanschrift angibt und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ übermittelt, sowie die Vorauszahlung über den gesicherten Onlinebezahldienst PayPal oder per Kreditkarte (via Stripe) leistet.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Vor Absenden der Bestellung für das digitale Produkt bzw. die digitalen Inhalte stimmen KundInnen ausdrücklich zu, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten, damit er/sie direkt auf die Inhalte zugreifen kann.

(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

 

§3 Zahlung/Verzug

(1) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.

(2) Alle Preise gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.

(3) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Kunden/die Kundin Gebühren, hat er/sie diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war. 

 

§4 Leistungsinhalt

(1) Die Abbildung und Beschreibung der Leistung und des Leistungsortes im Internet der Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an den Inhalten der digitalen Produkte vorzunehmen; etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.

 

§5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde/die Kundin darf die Leistungen nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Der Kunde/die Kundin darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen und außerhalb der Leistung der Anbieterin speichern. Inhalte, die zum Download angeboten werden (Workbooks, MP3-Dateien, u.ä.) dürfen von Teilnehmenden für den persönlichen Gebrauch gespeichert, aber nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

(3) Der Kunde/die Kundin erhält per E-Mail von der Anbieterin einen Downloadlink bzw. die Zugangsdaten zu der Leistung oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der Leistung durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.

(4) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er/sie Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Kunde/die Kundin die Anbieterin nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, der Anbieterin den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

§7 Verfügbarkeit von Inhalten

(1) Die Nutzung der Leistung erfolgt bei Online-Inhalten im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.

(2) Die Anbieterin strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Online-Inhalte an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat.

(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzung des Online-Inhalts insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf der Anbieterin erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Die Anbieterin wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist die Anbieterin zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.

(4) Die Anbieterin haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Anbieterin oder den Subunternehmern der Anbieterin eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Anbieterin haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Kunden/der Kundin unschwer zu verhindern gewesen wären.

(5) Ist die Anbieterin zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung der Anbieterin zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.

(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als drei Wochen, hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

 

§8 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte

(1) Sämtliche Leistungsunterlagen der Anbieterin und die von ihr bezogenen digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Er/sie erwirbt kein Eigentum an den digitalen Inhalten, sondern ein nicht übertragbares, persönliches Nutzungsrecht.

 

§ 9 Haftung der Anbieterin

(1) Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Anbieterin bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Teilnehmers nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

(2) Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Website, in PDFs oder auf Kursplattformen der Anbieterin.

 

§10 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. 

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. 

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

–> Weitere Angaben zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung unter zu entnehmen!

 

§11 Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Gerichtsstand. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Erfüllungsort.

 

 

AGB zu Mentoring, Coaching, Webinaren, Seminaren und Kursen
(On- und Offline)

 

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer für die Teilnahme an Coachings, Online- oder Präsenzkursen, Webinaren oder Seminaren (im Folgenden Leistungen).

(2) Coachings bzw. Mentorings im Sinne dieses Vertrages sind individuelle Mentoring-/Coaching-Sitzungen zwischen der Anbieterin und einer festgelegten Anzahl von Teilnehmern, in denen Entscheidungen und Problemlösungen der Teilnehmer begleitet werden. Kurse im Sinne dieses Vertrages sind vorgefertigte Unterrichtssequenzen für mehrere Teilnehmer, die on- oder offline angeboten werden können. Webinare sind online angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses oder einer Membership sein, aber auch allein stehen. Seminare sind offline angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen.

(3) Buchen können die Leistungen nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder Personen, die den Kurs für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(4) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel oder auf der Website der Anbieterin zustande.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

§3 Zahlung/Verzug

(1) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Anreise-, Verpflegungs- oder bei Online Inhalten etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers.

(2) Zusätzlich ist der Teilnehmer verpflichtet, gegen Nachweis die tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen der Anbieterin für die Coaching-Leistungen zu erstatten (insbesondere Anfahrtskosten).

(3)?Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.

(4)?Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem Angebot der Anbieterin aufgeführt sind. Zusätzliche Beratungen oder Coachings sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.

(5) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Teilnehmer Gebühren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.

(6) Die Anbieterin ist berechtigt, vor Durchführung der Leistungen die Entrichtung der Vergütung durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an die Anbieterin vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann die Anbieterin die Vergütung am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an den Leistungen verweigern.

 

§4 Leistungsinhalt und -ort

(1) Die Abbildung und Beschreibung der Leistung und des Leistungsortes im Internet der Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.

(3) Die Anbieterin ist für Kurse, Webinare oder Seminare berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort, Zeit und Teilnehmeranzahl der angekündigten Leistung zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

 

§5 Ablauf von Offline- Veranstaltungen oder Coachings /Ausschluss des Teilnehmers

(1) Die Anbieterin hat in den Leistungs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihr oder ihren Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten.

(2) Soweit nicht ein anderes angekündigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt.

(3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden.

(4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von der Anbieterin erlassene Vorschriften.

(5) Die Anbieterin kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.

(6) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, der Anbieterin den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm bereits gezahlten Leistungen.

 

§6 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer darf die Leistungen nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Der Teilnehmer darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen und außerhalb der Leistung der Anbieterin speichern. Inhalte, die zum Download angeboten werden (Workbooks, MP3-Dateien, u.ä.) dürfen von Teilnehmenden für den persönlichen Gebrauch gespeichert, aber nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

(3) Der Teilnehmer erhält von der Anbieterin bei Online-Inhalten die Zugangsdaten zu der Leistung oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der Leistung durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.

(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen der Anbieterin nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten.

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer die Anbieterin nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, der Anbieterin den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

(6) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Teilnehmer ist zur Abnahme des Coachings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Teilnehmer ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

 

§7 Verfügbarkeit von Inhalten

(1) Die Nutzung der Leistung erfolgt bei Online-Inhalten im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.

(2) Die Anbieterin strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Online-Inhalte an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzung des Online-Inhalts insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf der Anbieterin erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Die Anbieterin wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist die Anbieterin zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(4) Die Anbieterin haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Anbieterin oder den Subunternehmern der Anbieterin eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Anbieterin haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.

(5) Ist die Anbieterin zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung der Anbieterin zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.

(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als drei Wochen, hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

 

§ 8 Ausfall der Leistung

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung der Leistung abzusagen, sofern bei ihr oder einem dritten, von der Anbieterin eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemie, Seuche, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder  Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten.

(2) Die Anbieterin ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.

(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

(4) Im Falle einer Absage wird die Anbieterin dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird die Anbieterin dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte erstatten.

 

§9 Verhinderung des Teilnehmers

(1) Tritt der Teilnehmer von dem Kurs zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Teilnehmer die Coaching- oder Kursgebühren abzüglich dessen zu entrichten, was die Anbieterin an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat.

(2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Teilnehmer bei Kursen, Seminare oder Webinaren, wenn die Leistung trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war, oder der Teilnehmer die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird die Anbieterin dem Teilnehmer die bereits gezahlte Vergütung abzüglich der für den Teilnehmer angefallenen Kosten erstatten.

(3) Der Teilnehmer ist berechtigt, statt seiner einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € inkl. MwSt. durch die Anbieterin erhoben, die vor Durchführung der Veranstaltung von dem Teilnehmer zu zahlen ist. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, einen Ersatzteilnehmer zuzulassen, jedoch entfällt ihr Anspruch auf die Vergütung, wenn der Ersatzteilnehmer zumutbar war.

 

§10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämtliche Leistungsunterlagen der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte der Anbieterin auf ihrer Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Leistungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anbieterin Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Leistung zu machen.

(3) Der Teilnehmer willigt ein, dass die Anbieterin Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den Kursen, Webinaren oder Seminaren unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 11 Haftung der Anbieterin

(1) Coaching ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und Einstellungen und daher immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Teilnehmers abhängig. Einen bestimmten Erfolg des Coachings kann die Anbieterin nicht garantieren.

(2) Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Anbieterin bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Teilnehmers nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

(3) Die Anbieterin haftet bei online abgehaltenem Coaching nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an ihrem Zugangspunkt. Sie haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere hafte die Anbieterin nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.

(4) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Räumlichkeiten der Anbieterin. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, der Anbieterin fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(5) Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite der Anbieterin, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters von Räumlichkeiten und/oder dritter Referenten.

§12 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. 

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. 

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

–> Weitere Angaben zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung unter zu entnehmen!

§13 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht.  Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung.  Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§14 Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1)?Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Gerichtsstand. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

(3)?Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Erfüllungsort.

 

AGB für Dienstleistungen (Text, Grafikdesign, Illustration u.ä.)

Kurzfassung der AGB von Schöpfergeist (Dienstleistungen)

 

Sobald du das Angebot von Schöpfergeist schriftlich oder mündlich angenommen hast, müssen wir uns beide darauf verlassen können, dass die vereinbarten Dinge gültig sind. Nach diesen Vereinbarungen richtet sich meine Tätigkeit für dich. Ich bin üblicherweise nicht für Privatpersonen tätig. Bitte weise mich darauf hin, wenn du mich nicht als Vertreter eines Unternehmens oder als Selbstständige/Selbstständiger, sondern als privater Endverbraucher beauftragen willst.

 

Du erhältst mit vollständiger Bezahlung meiner Schlussrechnung das einfache Nutzungsrecht und darfst die Arbeitsergebnisse zum vereinbarten Zweck in unveränderter Form nutzen. Das Urheberrecht und die Eigentumsrechte verbleiben bei mir. Insbesondere bei umfangreichen Aufträgen bleibt Schöpfergeist das Recht vorbehalten, 50 Prozent der Gesamtsumme als Vorschuss zu verlangen. Zusätzliche Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt; notwendige Auslagen trägt der Auftraggeber.

 

Du trägst die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit deiner von mir erstellten Arbeiten und nach deren Abnahme auch für die sachliche und formale Richtigkeit. Du stellst mich von Ersatzansprüchen Dritter frei. Mir wird von dir die Vollmacht übertragen, notwendige Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen; die entsprechenden Kosten trägst du. Ich überwache keine Produktionsabläufe und darf mit den für dich erstellten Arbeiten für mich werben. Zu diesem Zweck überlässt du mir ein Belegexemplar vervielfältigter Arbeiten. Ich übernehme kein Lektorat oder Korrektorat für von mir verfasste Texte, kann beides aber gerne vermitteln und für dich abwickeln, wenn du das möchtest. Ich gebe keine Garantie auf Fehlerfreiheit.

 

Die Abnahme der fertigen Arbeiten gilt nach 14 Tagen als erteilt, sofern du dich nicht in der Zwischenzeit äußerst. Ich habe Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Auftrags; die Deadline verschiebt sich nach hinten, wenn ich auf Abnahme von dir warten muss. Sämtliche Leistungen, die ich für dich erbringe, sind kostenpflichtig. Für Schäden hafte ich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei einer Vertragsauflösung steht mir eine (anteilige) Vergütung zu.

 

 

 

Zusätzliche Hinweise:

 

Sollten mathematische Aufgaben wie Berechnungen zu lösen sein, bitte ich dich, mir die Aufgaben mit Lösungen so zur Verfügung zu stellen, wie sie eingearbeitet werden sollen. Das ist im beiderseitigen Interesse. ;) Solltest du eine weitergehende Rechteabtretung wünschen, mir die Eigenwerbung mit für dich erstellten Arbeiten nicht gestatten wollen oder andere Punkte in den AGB als problematisch empfinden, sprich mich bitte an. Diese Dinge können ggf. über eine entsprechende Angebotsgestaltung gelöst werden.
Ausführliche AGB für Grafikdesign- und Texter-Aufträge

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

 

 

1. Allgemeines

 

1.1

 

Die nachfolgenden AGB gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge, die sich auf Leistungen zwischen Schöpfergeist und dem Auftraggeber beziehen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet, die den hier aufgeführten AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die hier aufgeführten AGB an.

 

1.2

 

Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind ausschließlich dann gültig, wenn sie durch Schöpfergeist schriftlich anerkannt wurden.

 

1.3

 

Der Auftrag gilt als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber ein mündlich oder schriftlich unterbreitetes Angebot von Schöpfergeist angenommen hat.

 

 

 

2. Urheberrechte und Nutzungsrechte

 

2.1

 

Alle Arbeitsergebnisse von Schöpfergeist unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Im einem solchen Fall gelten insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§?31 ff. UrhG. Darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§?97 ff. UrhG zu.

 

2.2

 

Die Texte, Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen usw. von Schöpfergeist dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Schöpfergeist, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

2.3

 

Schöpfergeist überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Schöpfergeist und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

 

2. 4

 

Schöpfergeist ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Schöpfergeist zum Schadenersatz.

 

 

 

3. Vergütung

 

 

 

3.1

 

Sämtliche Leistungen, die Schöpfergeist gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

3.2

 

Die vereinbarte Vergütung versteht sich als Nettobetrag, der zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.

 

3.3

 

Werden Arbeitsergebnisse von Schöpfergeist in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist Schöpfergeist berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

3. 4

 

Bei Zahlungsverzug kann Schöpfergeist Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

3.5

 

Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen, die für Reisen anfallen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

3.6

 

Auslagen für technische Nebenkosten wie Aufwand für spezielle Materialien, die Anfertigung von Modellen, Fotoaufnahmen, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

3.7

 

Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Schöpfergeist eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatz-ansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

3.8

 

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

 

 

 

 

4. Fälligkeit der Vergütung

 

4.1

 

Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.

 

4.2

 

Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. Schöpfergeist ist berechtigt, 50 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

 

 

 

5. Sonderleistungen

 

5.1

 

Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten, Slogans, Reinzeichnungen, etc. oder ein Manuskriptstudium werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die angebotenen Gestaltungsarbeiten / Textarbeiten beinhalten je zwei Korrektur- / Änderungsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Gestaltet sich der Gesamtaufwand insgesamt signifikant höher als angegeben, kann Schöpfergeist nachkalkulieren.

 

5.2

 

Schöpfergeist ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

5.3

 

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Schöpfergeist abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Schöpfergeist im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, freizustellen. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1

 

An den Arbeitsergebnissen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte.

 

6.2

 

Die in Erfüllung des Vertrags entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Schöpfergeist. Die Texterin / Grafikdesignerin ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

6.3

 

Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

 

 

 

7. Abnahme, Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

7.1

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schöpfergeist vor Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse Korrekturmuster vorzulegen.

 

7.2

 

Schöpfergeist ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.

 

7.3

 

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Schöpfergeist mindestens ein einwandfreies Exemplar. Schöpfergeist ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

7. 4

 

Die Leistungen von Schöpfergeist gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt, die Arbeiten verwendet oder die Rechnung bezahlt hat. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach 14 Tagen als freigegeben. Eine Nichtabnahme muss der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich begründen. Geringfügige Abweichungen sowie neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen des Auftraggebers nach Auftragserteilung berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

 

7.5

 

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

 

7.6

 

Schöpfergeist übernimmt kein Korrektorat oder Lektorat für die von Schöpfergeist verfassten Texte. Ein Korrektorat wird empfohlen und kann durch Schöpfergeist vermittelt und abgewickelt werden. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Schöpfergeist garantiert nicht für Fehlerfreiheit.

 

7.8

 

Verzögert sich die Auftragsabwicklung durch Wartezeiten auf Zwischenabnahmen / Rückmeldung des Auftraggebers, verschiebt sich die vereinbarte Deadline um den dadurch verstrichenen Zeitraum nach hinten.

 

 

 

8. Haftung

 

8.1

 

Schöpfergeist haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, maximal jedoch in Höhe des Auftragswertes.

 

8.2

 

Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Schöpfergeist ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

 

8.3

 

Für Schäden an Materialien, die der Auftraggeber Schöpfergeist überlassen hat, haftet Schöpfergeist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

8. 4

 

Der Auftraggeber erteilt Schöpfergeist die Vollmacht, notwendige Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen. Sofern Schöpfergeist diese in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin / Grafikdesignerin.

 

8.5

 

Schöpfergeist verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Schöpfergeist bei Schäden durch Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

 

8.6

 

Schöpfergeist lässt Arbeitsergebnisse vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Freigabe der Arbeitsergebnisse geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit derselben auf den Auftraggeber über.

 

8.7

 

Schöpfergeist übernimmt keine rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.

 

8.8

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte für die Vorlagen besitzt, die er Schöpfergeist zur Verfügung stellt. Hat er diese Rechte nicht inne, stellt er Schöpfergeist von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

8.9

 

Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt Schöpfergeist keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann Schöpfergeist im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

 

8.10

 

Bei Fotoshootings geht Schöpfergeist davon aus, dass fotografierte Personen ihre jeweiligen Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Aufnahmen auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.

 

8.11

 

Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe des Werkes schriftlich bei Schöpfergeist geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schöpfergeist oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

 

 

9. Gestaltungsfreiheit

 

9.1

 

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit; Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen (siehe 7.5). Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. Schöpfergeist behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

 

 

10. Vertragsauflösung

 

10.1

 

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Schöpfergeist die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn werden zehn Prozent der vereinbarten Vergütung fällig. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

 

 

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von Schöpfergeist.

 

11.2

 

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

11.3

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: November 2020